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| Grundlagen
der Anwaltsvergütung |
dazu stellt
die Bundesanwaltskammer ein Infoblatt zur Verfügung
www.brak.de/seiten/pdf/
RVG/GrundlagenAnwGeb.kurz.pdf
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| Rechtsschutzversicherung |
Wenn Sie
rechtsschutzversichert sind, teilen Sie uns bereits bei
der Erteilung Ihres Auftrags die Versicherungsgesellschaft
und Ihre Vertragsnummer mit.
Wir lassen uns von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine
Deckungszusage erteilen. Die Versicherung übernimmt
dann im Umfang des gewährten Kostenschutzes alle
anfallenden Gebühren und Kosten. Sie bezahlen nur
eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung
und die Umsatzsteuer, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
sind. |
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| Gesetzliche
Gebühren |
Die für unsere Inanspruchnahme
fälligen gesetzlichen Gebühren werden nach den
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.
Die danach entstehenden Gebühren und Auslagen bezahlen
Sie selbst. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter zur
Erstattung Ihnen entstehender Anwaltsgebühren verpflichtet
sein sollte.
Die voraussichtliche Höhe entstehender Anwalts- und
Gerichtsgebühren können Sie z. B. mit Hilfe
des Prozesskostenrechners ermitteln. Hinzu kommen möglicherweise
Sachverständigenkosten.
Unser Honorar ist spätestens mit dem Abschluss unserer
Tätigkeit in Ihrer Angelegenheit zur Zahlung fällig.
Zu diesem Zeitpunkt muss der von Ihnen mit unserer Beauftragung
beabsichtigte Erfolg noch nicht eingetreten sein. In der
Regel bitten wir Sie um die Zahlung eines angemessenen
Vorschusses. |
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| Vergütungsvereinbarung |
Die Höhe
der zu zahlenden Gebühren kann sich aus einer gesondert
und schriftlich getroffenen Vergütungsvereinbarung
ergeben.
Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kommt
zum Beispiel bei vorhersehbarem erheblichem Zeitaufwand
zur Bearbeitung Ihres Mandats in Betracht, oder bei gleichartigen
Aufträgen mehrerer verschiedener Mandanten (Gemeinschaften,
Initiativen, etc.), oder bei standardisierter Mandatsbearbeitung.
Hierbei kann entweder die Höhe des Gegenstandswertes
vereinbart werden, auf Grundlage dessen die Rechtsanwaltsgebühren
nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) berechnet werden. Oder es wird eine zeitabhängige
Vergütung vereinbart.
Seit dem 1.7.2006 werden für Beratungsleistungen
Vergütungsvereinbarungen ausschließliche Grundlage
von Rechtsanwaltsgebühren sein. Wir empfehlen Ihnen
die für Ihre Angelegenheit geeignete Vergütungsvereinbarung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
aus haftungsrechtlichen Gründen keine telefonischen
und auch keine unentgeltlichen Beratungen leisten können.
Zur Erläuterung wird verwiesen auf http://www.anwaltverein.de |
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